Schwangerschaftsberatung
Alles rund um Schwangerschaft
Sie sind schwanger und freuen sich auf ihr Kind. Gleichzeitig tauchen viele Fragen auf. In der allgemeinen Schwangerschaftsberatung erhalten Sie Informationen zu Themen wie Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, Hebammen und Entbindungskliniken, Elterngeld und Elternzeit, Unterhalt oder auch zu Mutter-Kind-Kuren. Wir besprechen mit Ihnen einen individuellen "Zeitplan" für Ihre Schwangerschaft. Des Weiteren können Sie bei uns finanzielle Hilfen u.a. über die Stiftung „Mutter und Kind“ beantragen, z.B. für Babyerstausstattung.
Eine Schwangerschaft kann manchmal mit widersprüchlichen Gefühlen verbunden sein oder anders verlaufen als gedacht. Wir beraten Sie auch bei Themen wie Pränataldiagnostik, Fehlgeburten und zu Vertraulicher Geburt.
Unser Beratungsangebot:
- Vermittlung von finanziellen Zuschüssen, z.B. der Stiftung „Hilfe für Familie, Mutter und Kind“ (Schwangerenhilfe)
- Informationen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und Leistungen (Mutterschutz und Elternzeit, Vaterschaftsanerkennung, Elterngeld, Kindergeld, Landeserziehungsgeld) und Hilfestellung bei der Beantragung
- Beratung bei Konflikten in Zusammenhang mit der neuen Lebenssituation
- Beratung nach der Entbindung zur Stärkung der Eltern-Kind-Bindung und zur neuen Mutter-/ Vaterrolle
- Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch
- Beratung zu Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung
- psychosoziale Beratung zu vorgeburtlichen Untersuchungen und bei zu erwartender Behinderung des Kindes
- Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 219 StGB bei ungewollter Schwangerschaft
- Beratung bei Fehlgeburt oder Totgeburt des Kindes und nach
Allgemeine Informationen zu den Beratungsstellen
Fachlichkeit
In unseren Beratungsstellen treffen Sie auf ausgebildete psychologische Berater*innen, Sozialpädagog*innen oder Psycholog*innen mit unterschiedlichen Zusatzqualifikationen.
Für eine hohe Qualität unserer Arbeit nutzen unsere Mitarbeiter*innen Supervision und Fachaustausch mit Kolleg*innen.
Schweigepflicht
Die Schweigepflicht ist für alle Mitarbeiter*innen bindend. Es gibt Ausnahmen: wenn Leib und Leben einer Person akut gefährdet sind oder wenn Mitarbeiter*innen eine akute Kindeswohlgefährdung vermuten.
Vertraulichkeit
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Wir arbeiten gemäß unseren Datenschutzverordnungen [DSGVO und DSG-EKD]. Beratungsunterlagen werden entsprechend den Vorschriften nach Beratungsabschluss vernichtet.
Bitte beachten Sie, dass unser Mailzugang nicht geschützt ist. Gehen Sie daher sorgsam mit vertraulichen Informationen um.
Erstgespräch
In einem ersten Gespräch lernen Sie die/den Berater*in kennen. Sie haben ausreichend Zeit, um ihr Anliegen zu schildern und der/die Berater*in prüft mit Ihnen gemeinsam, welche Unterstützung Sie benötigen und wie Ihnen die Beratung dabei behilflich sein kann. Am Ende vereinbaren Sie gemeinsam das weitere Vorgehen.
Terminabsage
Wenn Sie einen Beratungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir um zeitnahe Absage.
Anregungen und Kritik
Bei Anregungen und Kritik bitten wir Sie, Ihre Beratungsfachkraft oder die jeweilige Leitung der Beratungsstelle anzusprechen.