Mitarbeitende werben Mitarbeitende
Es lohnt sich für beide.
Mitarbeiterempfehlungsprogramm "Mitarbeitende werben Mitarbeitende"
Kennen Sie Freunde, Bekannte oder Verwandte, die sich beruflich verändern möchten? Dann nehmen Sie an unserem Mitarbeiterempfehlungsprogramm teil!
Als Mitarbeitende kennen Sie die Abläufe und Anforderungen Ihrer Arbeit am besten. Damit haben Sie auch einen guten Blick für Menschen, die in unsere Dienstgemeinschaft passen. Für jeden neuen Kollegen und jede neue Kollegin, den/die Sie an unsere Einrichtungen der Fachbereiche Wohnen und Pflege bei uns sowie Pflege und Service zu Hause vermitteln, gibt es eine tolle Prämie!
So einfach funktioniert unser Empfehlungsprogramm
Schritt 1: Aktions-Karte ausfüllen
Sie arbeiten bei uns und kennen jemanden, der/die gut zu uns passen würde? Nehmen Sie sich eine Aktions-Karte (siehe Abbildung links) und füllen Sie die mittlere Spalte aus.
Schritt 2: Empfehlung aussprechen
Geben Sie die Aktions-Karte an Ihre/n Bekannte/n weiter, der/die sich bei uns für eine Stelle in den Einrichtungen der Fachbereiche Wohnen und Pflege bei uns oder Pflege und Service zu Hause bewerben möchte. Er/Sie füllt die rechte Spalte der Karte aus und schickt sie mit der Bewerbung an uns.
Schritt 3: Prämie erhalten
Wir konnten aufgrund Ihrer Empfehlung einen neuen Mitarbeiter oder eine neue Mitarbeiterin in einem der genannten Fachbereiche einstellen? Prima! Nach 6 Monaten erhalten Sie und der/die neue Mitarbeitende eine Prämie in Höhe von jeweils 600 € brutto.
Die Aktions-Karten erhalten Sie bei Ihrer Einrichtungsleitung oder im Fachdienst Personal/Recruiting.
Fragen und Antworten:
- Hauptberuflich und sozialversicherungspflichtig angestellte Mitarbeitende und Auszubildende aller Fachbereiche der Diakonie Westsachsen (ausgeschlossen sind demnach: Ehrenamtliche, Praktikanten, geringfügig Beschäftigte, FSJ-ler, etc.).
- Von der Teilnahme ebenfalls ausgenommen sind Mitarbeitende des Recruitings, die Fach- sowie Bereichsleitungen der Fachbereiche Wohnen und Pflege bei uns und Pflege und Service zu Hause sowie Einrichtungsleitungen, welche neue Mitarbeitende für ihre eigene Einrichtung anwerben möchten.
- Die Einstellung des neuen Kollegen/der neuen Kollegin muss in den Einrichtungen der Fachbereiche Wohnen und Pflege bei uns oder Pflege und Service zu Hause erfolgen.
- Es muss sich dabei um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder einen Ausbildungsplatz handeln (ausgeschlossen sind demnach geringfügig Beschäftigte, FSJ-ler, Praktikanten, Ehrenamtliche, etc.).
- Vor oder spätestens mit der Bewerbung Ihres/Ihrer Bekannten muss eine Information an die Einrichtungsleitung / Personalabteilung erfolgen, dass es sich hierbei um eine Mitarbeiterempfehlung handelt.
- Diese Information kann
- zunächst in der Bewerbung enthalten sein (Angabe der/des Werbenden mit Name und Einrichtung).
- direkt per Aktions-Karte erfolgen - die Karte kann im Original oder digital eingereicht werden.
- Die Aktions-Karte muss in jedem Fall von Ihnen und Ihrem/Ihrer Bekannten ausgefüllt und eingereicht werden.
- Ihre Einrichtungsleitung bestätigt mit ihrer Unterschrift in der linken Spalte der Aktions-Karte die Richtigkeit der Mitarbeiterempfehlung.
Die Höhe der Prämie beträgt 600 € brutto für den/die Werbende/n und 600 € brutto für den/die Geworbene/n.
Die Auszahlung der Prämie erfolgt an den/die Werbende/n und an den/die Geworbene/n jeweils spätestens mit der nächsten Gehaltsabrechnung nach Ablauf von 6 Monaten.
- Wenn der/die Geworbene bereits in einem Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis mit der Diakonie Westsachsen steht (interner Stellenwechsel).
- Wenn der/die Geworbene in den letzten 2 Jahren schon einmal in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis bei der Diakonie Westsachsen (Stadtmission Zwickau e.V. oder Diakoniewerk Westsachsen Glauchau) stand.
- Wenn eine Personalvermittlungsagentur in den Bewerbungsprozess involviert ist (z.B. Vermittlung oder Festanstellung nach Leiharbeit).
- Die Prämienzahlung an den/die Werbende/n erfolgt nicht, wenn diese/r innerhalb von 6 Monaten nach Einstellung des/der Geworbene/n aus dem Beschäftigungsverhältnis austritt.
- Die Prämienzahlung an den/die Geworbene/n erfolgt nicht, wenn diese/r innerhalb von 6 Monaten aus dem Beschäftigungsverhältnis austritt.
In Zweifelsfällen kommt es zu einer Entscheidung durch den Vorstand.