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Eisbahn Zwickau

im Muldepark
Uhdestraße 25
08056 Zwickau

Dienstag - Sonntag: 14 - 20 Uhr
Montag ist Ruhetag

eisbahn@diakonie-westsachsen.de

Benutzungsordnung Eisbahn im Muldepark 2023/2024

Die Benutzungsordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen können hiervon Ausnahmen vereinbart werden. Die Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Geländes.

Betreiber der Eisbahn ist die Diakonie Westsachsen Stiftung.

  1. Die Benutzungsordnung ist für alle Besucher*innen des Geländes der Eisbahn verbindlich.
  2. Sämtliche Einrichtungsgegenstände auf dem Gelände der Eisbahn sind von den Besucher*innen mit der üblichen Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten zu behandeln. Für missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung haftet jede*r Besucher*in und ist zum Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verpflichtet.
  1. Die Benutzung der Eisbahn ist nur nach dem vorherigen Erwerb einer gültigen Eintrittskarte erlaubt.
  2. Besucher*innen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können, ist die Benutzung der Eisbahn nur gemeinsam mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  3. Der Zutritt zum Gelände der Eisbahn ist Personen nicht gestattet, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel stehen oder an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben. Es dürfen keine gefährlichen Gegenstände wie Messer, Hieb- oder Stichwaffen auf dem Gelände der Eisbahn bei sich geführt werden.
    Tiere dürfen die Eisfläche der Eisbahn nicht betreten und von Besucher*innen auch nicht auf die Eisfläche mitgenommen werden.
  4. Das Mindestalter für die Benutzung der Eisfläche der Eislaufbahn ist 3 Jahre. Dabei gilt eine Begleitpflicht bis zu einem Alter von 10 Jahren durch einen Erwachsenen, dem die volle Verantwortung für die Sicherheit und das Verhalten des Kindes/der Kinder obliegt.
  1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste sind den Aushängen am Eingang zum Gelände der Eisbahn zu entnehmen.
  2. Bei Einschränkung der Benutzbarkeit einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote auf dem Gelände der Eisbahn besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
  3. Aufgrund von Witterungsbedingungen und/oder Betriebsstörungen kann die Eisbahn nach pflichtgemäßem Ermessen der Mitarbeiter*innen des Betreibers zeitweise/dauerhaft geschlossen werden. Bei Überfüllung kann der Zutritt zur Eisfläche der Eisbahn eingeschränkt oder ganz verwehrt werden. Ein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises besteht für hiervon betroffene Besucher*innen nicht.
  4. Wechselgeld ist unverzüglich zu kontrollieren und Reklamationen unverzüglich geltend zu machen. Spätere Reklamationen sind grundsätzlich nicht möglich und werden nur im Einzelfall gewährt.
  1.  Die Eisbahn ist vom 23.11.2024 bis 28.02.2025 geöffnet. Die regelmäßige Öffnungszeit ist
    von Dienstag bis Sonntag 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr
    Montag: Ruhetag

    Sonderöffnungszeiten
    24.12.2024: geschlossen
    25.12.2024: 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr
    26.12.2024: 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr
    31.12.2024: 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
    01.01.2025: 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr
    Änderungen bleiben vorbehalten.
  2. Regelmäßig (im Allgemeinen mit einem Abstand von zwei bis vier Stunden) ist eine Eispflege erforderlich. Für die Zeit der Eispflege wird die Eisfläche geräumt, d. h. alle Besucher*innen müssen die Eisfläche verlassen und dürfen diese erst nach Ende der Eispflege wieder betreten.
  1. Die Besucher*innen haben alles zu unterlassen, was der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Ruhe widerspricht oder sonst gegen die guten Sitten verstößt. Anweisungen des Personals/der Erfüllungsgehilfen des Betreibers ist unverzüglich Folge zu leisten.
  2. Die Eisfläche darf nur mit Schlittschuhen betreten und befahren werden. Gleitschuhe sowie Eisschnelllaufschuhe sind nicht zugelassen.
  3. Fotografieren und Filmen fremder Dritter ist ohne deren Einwilligung nicht gestattet.
  4. Es ist nicht gestattet, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien zu benutzen.
  5. Alle Besucher*innen müssen sich auf dem Gelände der Eisbahn so verhalten, dass andere Besucher*innen nicht gefährdet oder belästigt werden.
    Nicht gestattet ist insbesondere übertriebenes Schnelllaufen/Wettlaufen, gegenseitiges Jagen, Eishockey spielen, Kettenlaufen von mehr als 3 Personen, Laufen gegen die allgemeine Laufrichtung, Schneeballwerfen, Verunreinigung der Eisfläche, Sitzen auf der Eisflächenumrandung, Rauchen, Essen und Trinken auf der Eisfläche, Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art, Wegwerfen von Abfällen, Mitnahme von Stöcken, Schirmen, Flaschen usw. auf die Eisfläche.
  6. Das Personal des Betreibers übt das Hausrecht auf dem Gelände der Eisbahn aus. Seinen Anordnungen/Anweisungen ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten. Besucher*innen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen und/oder Anordnungen/Anweisungen des Personals des Betreibers keine Folge leisten, können vom Besuch des Geländes der Eislaufbahn sofort und bei schweren oder wiederholten Verstößen auch auf Dauer ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises findet in solchen Fällen nicht statt.
  7. Fundgegenstände sind beim Personal des Betreibers abzugeben.
  1. Alle Besucher*innen benutzen das Gelände der Eisbahn auf eigene Gefahr. Der Betreiber und seine Mitarbeiter*innen/Erfüllungsgehilfen haften gegenüber den Besucher*innen nur für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers und seiner MitarbeiterInnen/Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
  2. Die vom Betreiber bereitgestellten Umkleidemöglichkeiten sind nicht zur Aufbewahrung von Wertsachen, Bargeld und sonstigen wertvollen Gegenständen geeignet. Solche Sachen dürfen von den Besucher*innen dort nicht zurückgelassen werden.
  1. Gegen Zahlung eines Entgelts werden Schlittschuhe vom Betreiber verliehen. Die Ausleihe erfolgt nur gegen Übergabe eines zusätzlichen Pfandes [z. B. Führerschein, Schlüssel, Personalausweis, Schülerausweis, Busfahrausweis, oder ähnliches]. Der/Die Entleiher*in hat auf Verlangen Angaben zur Person zu machen. Die Angaben zur Person werden unverzüglich nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Schlittschuhe vernichtet.
  2. Ausgeliehene Schlittschuhe sind spätestens beim Verlassen des Geländes der Eisbahn zurückzugeben.
  3. Jede*r Entleiher*in hat ausgeliehene Schlittschuhe pfleglich zu behandeln. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Miete entsprechend.

Während des Betriebs der Eisbahn werden vom Betreiber bzw. vom Betreiber beauftragten Personen Bild- und Tonaufnahmen gefertigt. Hiermit erklärt sich jede*r Besucher*in mit dem Betreten des Geländes der Eisbahn einverstanden. Die Besucher*innen werden – sofern keine Zustimmung hierzu erteilt wird – nicht im Mittelpunkt der Bildaufnahmen stehen. Die Aufnahmen werden zur Information der Öffentlichkeit durch den Betreiber oder vom Betreiber beauftragte Dritte veröffentlicht. Jede*r auf einer Bild- und/oder Tonaufnahme zu zeigende bzw. zu hörende Besucher*in hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist der auf dem Gelände der Eisbahn die Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Person durch die Besucher*in mitzuteilen.

Sollten einzelne Regelungen der Benutzungsordnung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen/rechtlichen Zielsetzung der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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