Psychische Erkrankungen
Ambulant betreutes Wohnen
Diese besondere Wohnform für psychisch kranke Menschen nach §113 SGB IX bedeutet, dass Betroffene in ihrer eigenen Wohnung eine Unterstützung zu erhalten. Sie ist geeignet für chronisch psychisch erkrankte Menschen, die ohne diese Betreuung ihren Alltag in der eigenen Wohnung noch nicht oder nicht mehr allein bewältigen können, einen stationären Wohnheimaufenthalt vermeiden möchten, in Krisensituationen eine zeitnahe und regelmäßige Möglichkeit zur Entlastung in Anspruch nehmen möchten oder den Wunsch haben, wieder ein weitgehend eigenständiges und selbst bestimmtes Leben zu führen. Die zu Betreuenden erhalten eine regelmäßige, strukturierte Unterstützung bei der Bewältigung ihres Lebensalltags.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle.